Case studies
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Wir haben Antworten.

Wer wird gefördert?
Unbeschränkt oder beschränkt Steuerpflichtige - egal ob Einzelunternehmer/in, Personengesellschaft, oder Kapitalgesellschaft, unabhängig von Größe oder Branche.
Was für Vorhaben werden gefördert?
Tätigkeiten der Forschung und Entwicklung. Konkret sind das Vorhaben in den folgenden Kategorien: Grundlagenforschung (Technologiereifegrad 1-2), industrielle Forschung (Technologiereifegrad 3-4) oder experimentelle Entwicklung (Technologiereifegrad 5-8). Auch Vorhaben, die in Kooperation durchgeführt wurden und FuE-Tätigkeiten, für die Aufträge vergeben wurden, sind förderfähig.
Was für Kosten können gefördert werden?
Die Förderung umfasst interne Personalkosten sowie externe Kosten für Auftragsforschung und -entwicklung.

Interne Personalkosten: Basis für die Berechnungsgrundlage der Personalkosten bilden hier die lohnsteuerpflichtigen Löhne und Gehälter inkl. Arbeitgeberanteil für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers/ der Arbeitnehmerin, wobei hier auch Sonderzahlungen und Boni berücksichtigt werden können. Auf diese Kosten erhalten Sie eine Förderung von 25%. Bei Kooperationsvorhaben können die eigenen Personalkosten angesetzt werden.

Externe Forschungskosten: Neben den Personalkosten sind auch die Ausgaben für externe Auftragsforschung/-entwicklung förderfähig. Für externe Entwicklungskosten werden Kosten nur zu 60% (der 25%) anerkannt. Daraus ergibt sich eine Förderquote von 15% der förderfähigen Auftragskosten.

Nicht gefördert werden: Sachausgaben (u.a. Material), Reisekosten, Investitionskosten und weitere Gemeinkosten (u.a. Büro und Lagerkosten) können bisher bei der Forschungszulage leider nicht berücksichtigt werden.
Für wann kann die Förderung beantragt werden?
Die Förderung kann rückwirkend ab dem 2. Januar 2020, sowie auch für laufende und zukunftsgerichtete Vorhaben beantragt werden.
Wird die Forschungszulage irgendwann auslaufen?
Bisher ist die Forschungszulage bis Ende 2026 vorgesehen mit Option auf Verlängerung.
Wie hoch ist die maximale Fördersumme?
Die maximale Fördersumme beträgt aktuell 1.000.000 € pro Wirtschaftsjahr & Unternehmensgruppe.
Woran erkenne ich, ob mein FuE Vorhaben förderfähig ist?
Förderfähige Vorhaben sind solche, die die Erforschung oder Entwicklung eines neuartigen Produkts, Verfahrens oder einer Technologie zum Ziel haben. Dabei ist entscheidend, dass das Vorhaben planmäßig durchgeführt wird oder wurde und der Ausgang der Entwicklung noch ungewiss ist oder bei Vorhabensbeginn ungewiss war.

re:fund unterstützt Sie bei der Identifizierung förderfähiger Vorhaben - und das kostenlos. Nehmen Sie Kontakt mit unseren Förderexpert/innen auf und vereinbaren Sie ein unverbindliches und kostenloses Identifizierungsgespräch.
Ist die Forschungszulage auf bestimmte Themenbereiche wie Technologien für Erneuerbare Energien begrenzt?
Nein, die Forschungszulage ist themenoffen, solange die Kriterien für Forschung und Entwicklung im Vorhaben erfüllt sind. Software-Vorhaben werden auch gefördert.
Wie kann ich einen Antrag auf die Forschungszulage für mein Unternehmen stellen?
Die Antragstellung erfolgt in zwei Schritten: Zuerst stellen Sie einen Antrag auf Bescheinigung nach § 6 Forschungszulagengesetz (FZulG)  bei der Bescheinigungsstelle (BSFZ), und nach positiver Bescheinigung durch die BSFZ besteht bereits ein Anspruch auf die Förderung. Im zweiten Schritt stellen Sie einen Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage bei Ihrem zuständigen Finanzamt.
Wann kann ich den Antrag auf Forschungszulage stellen?
Der Antrag auf Bescheinigung über die Förderfähigkeit des Vorhabens bei der Bescheinigungsstelle kann jederzeit gestellt werden, sowohl für laufende, zukunftsgerichtete Projekte als auch rückwirkend für Projekte, die ab dem 2. Januar 2020 begonnen haben. Es gibt keine festen Fristen.
Gibt es eine Antragsfrist?
Es gibt keine Antragsfristen. Die zu beantragenden Vorhaben dürfen lediglich nach dem 2. Januar 2020 begonnen worden sein.
Was ist der Antrag auf Bescheinigung bei der BSFZ und wie kann ich ihn beantragen?
Der Antrag auf Bescheinigung bei der BSFZ ist der erste und entscheidende Schritt in der Beantragung der Forschungszulage, da hier durch die Bescheinigungsstelle festgestellt wird, ob Anspruch auf die Forschungszulage besteht. Die Bescheinigung attestiert Ihnen, dass es sich bei Ihrem Vorhaben um ein förderfähiges Vorhaben im Sinne des Forschungszulagengesetzes handelt. Für die Beantragung benötigen Sie ein ELSTER-Zertifikat. Im zweiten Schritt, der Festsetzung beim Finanzamt, wird lediglich noch die tatsächliche Höhe der Forschungszulage pro Wirtschaftsjahr nachgewiesen.
Was ist der Antrag auf Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt und wie kann ich ihn beantragen?
Sie können den Antrag auf Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt im Rahmen der Festsetzung der Forschungszulage über das ELSTER-Portal einreichen. Hierbei wird die festzusetzende Förderhöhe pro Wirtschaftsjahr nachgewiesen. Optional bietet re:fund Unterstützung durch unsere Kooperation mit der Steuerberatung Markus Kleer, einem Experten in der Festsetzung der Forschungszulage.
Was ist beim Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt zu beachten?
Der Antrag auf Forschungszulage wird pro Wirtschaftsjahr einmalig gestellt. Er kann erst gestellt werden, wenn das jeweilige Wirtschaftsjahr abgelaufen ist. Für die Beantragung müssen Sie die korrekten Aufwände für Ihr/e Vorhaben berechnet haben, das bedeutet die anteilige Arbeitszeit Ihrer Mitarbeitenden im Vorhaben sowie die lohnsteuerpflichtigen Löhne und Gehälter inkl. Arbeitgeberanteil für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin. Da der Antrag über das ELSTER-Portal gestellt wird, benötigen Sie das ELSTER-Zertifikat.
Was brauche ich für die Dokumentationsanforderungen beim Antrag auf Forschungszulage?
Zur Erfüllung der Dokumentationsanforderungen beim Antrag auf Forschungszulage müssen folgende Nachweise erbracht werden:
     - Vorhabenbezogene Personalstundenerfassung, die entweder durch Stundenzettel oder digitale Zeiterfassung erfolgen kann, für Arbeitnehmer/innen und Einzelunternehmer;
Tätigkeitsbeschreibung der Mitarbeitenden.
     - Bei Fremdaufträgen sind entsprechende projektbezogene Verträge und Rechnungen notwendig.
     - Inhaltliche Projektplanungsdokumentation, beispielsweise durch Arbeitspläne, um die Projektinhalte und -ziele darzulegen, Kurzbeschreibung zum Vorhabensstand.
    - Falls zutreffend, die angesetzten Kosten bei anderer Förderung.
Wann erhalte ich die Forschungszulage?
Die Forschungszulage wird nach Abschluss des jeweiligen Wirtschaftsjahres und nach der finalen Festsetzung durch Ihr zuständiges Finanzamt im Rahmen der nächsten erstmaligen Festsetzung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer ausgezahlt.
Kann ich die Forschungszulage auch rückwirkend beantragen?
Ja, eine rückwirkende Beantragung für Projekte ab dem 2. Januar 2020 ist möglich.
Muss für jedes Vorhaben ein gesonderter Antrag gestellt werden?
Verschiedene Vorhaben müssen als einzelne Vorhaben im BSFZ Portal angelegt und beschrieben werden. Falls ein Vorhaben mehrere Wirtschaftsjahre umfasst, wird trotzdem nur ein Antrag gestellt. Es können dann jedoch mehrere Vorhaben in einem Antrag auf Bescheinigung zusammengefasst und beantragt werden. In dem Antrag auf Festsetzung, der pro Wirtschaftsjahr gestellt wird, werden die Kosten aller Vorhaben angesetzt, die in dem jeweiligen Jahr, durchgeführt wurden.
Wenn ich auch andere Förderungen, insbesondere für FuE Kosten, erhalte, kann ich trotzdem die Forschungszulage beantragen?
Ja, in vielen Fällen können Sie die Forschungszulage beantragen, selbst wenn Sie bereits andere Förderungen für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten erhalten. Eine Ausnahme ist die sogenannte “Doppelförderung” derselben Kosten. Unsere Förderexpert/innen unterstützen Sie mit Fachwissen in der förderkonformen Beantragung der Forschungszulage.

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